×

Verbrennen pflanzlicher Abfälle in Kleingärten

Verbrennen pflanzlicher Abfälle in Kleingärten

Achtung – Brennverbot beachten! ⚠️

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist in Kleingärtnervereinen im Stadtgebiet Braunschweig streng verboten.

Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können – mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 €.


Weitere Informationen

Bitte beachten Sie dieses Verbot unbedingt, um hohe Bußgelder zu vermeiden und die Sicherheit in den Kleingärten zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

Kommentar abschicken

Das hast du vielleicht verpasst