Der Kleingärtnerverein Lindenberg 5 e.V. bewirtschaftet Kleingärten nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Die folgenden Grundregeln dienen dem fairen Miteinander, dem Erhalt der Anlage und der rechtssicheren Nutzung der Parzellen.
1. Grundlagen der Kleingartennutzung
- Unsere Parzellen sind Kleingärten und keine Wochenend- oder Freizeitgrundstücke.
Daraus ergeben sich niedrige Pachtkosten und ein umfassender Kündigungsschutz – im Gegenzug ist eine kleingärtnerische Nutzung verpflichtend. - Pachtkosten:
Derzeit beträgt die Pacht 0,20 € pro m². Bei einer durchschnittlichen Parzellengröße von 350 m² ergibt das 70 € jährlich.
Zum Vergleich: Ein Wochenendgrundstück würde ca. 900 € kosten. - Die wichtigste rechtliche Grundlage ist der Zwischenpachtvertrag des Landesverbandes.
Bei jedem Pächterwechsel gilt uneingeschränkt bundesdeutsches Recht. Frühere Sonder- oder Gewohnheitsrechte haben keine Gültigkeit mehr. - Zusagen ehemaliger Pächter sind nicht verbindlich. Eventuelle Ansprüche sind ausschließlich an diese zu richten.
- Der Verein lebt von der aktiven Mitarbeit aller Mitglieder.
Engagement bedeutet nicht nur Ideen einzubringen, sondern auch deren Umsetzung aktiv zu unterstützen. - Gemeinschaftsarbeiten werden als Projektarbeiten organisiert.
Jedes Mitglied kann sich entsprechend seiner Fähigkeiten einbringen. Die geleistete Arbeit wird vergütet. Vorschläge bitte frühzeitig an den Vorstand richten.
2. Naturnahe und ökologische Gartennutzung
- Ein Natur- oder Ökogarten ist nur als Ausnahme zulässig und muss vorab mit einem schlüssigen Konzept beim Vorstand beantragt und genehmigt werden.
- Wichtig:
Ein verwilderter Garten oder ungepflegte Flächen gelten nicht als ökologische Nutzung, sondern widersprechen den kleingärtnerischen Grundsätzen.
3. Finanzen, Beiträge und Versicherungen
- Pacht und Beiträge sind erst nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu zahlen – dann bitte fristgerecht und mit Angabe von Name und Parzellennummer.
- 1Bei finanziellen Engpässen sind Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub nach Absprache mit dem Vorstand möglich. Bisher wurde immer eine faire Lösung gefunden.
- Für jede Laube ist eine Feuer-, Einbruch- und Diebstahlversicherung (FED) verpflichtend.
Weitere Versicherungen sind Privatsache. - Strom- und Wasserzählerstände sind nach Saisonende (Oktober) zu melden, sofern sie nicht vom Wannenwart erfasst wurden.
➜ Nur Fotos mit sichtbarer Zählernummer und Zählerstand werden akzeptiert. - Beim Ausbau der Wasseruhr im Winter müssen die Rohrstutzen fachgerecht verschlossen werden, um Verunreinigungen der Trinkwasserleitung zu verhindern.
- Jedes Mitglied ist zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet.
Dafür werden jährlich 90 € (6 Stunden × 15 €) im Voraus erhoben. Bei Teilnahme erfolgt eine Rückerstattung entsprechend der Arbeitsleistung.
4. Bewirtschaftung der Parzelle
- Mindestens ein Drittel der Gartenfläche muss als Ackerland genutzt werden. Eine sichtbare Fruchtfolge ist vorgeschrieben.
- Obstbäume und Beerensträucher allein erfüllen diese Vorgabe nicht.
Bodenbearbeitung wie Graben und Hacken gehört dazu.
Bitte legen Sie den Pflichtanbau möglichst im sichtbaren Bereich des Gartens an. - Heckenhöhe innerhalb der Anlage: maximal 1 Meter.
Ausgenommen sind Hecken am Außenzaun. Die Heckenbreite ist in der Zaunflucht zu halten. - In der Brutzeit der Vögel (April bis Juni) ist das Heckenschneiden verboten.
- Waldbäume sind in Kleingärten unzulässig und müssen spätestens bei Pächterwechsel entfernt werden – dies kann kostenintensiv sein.
- Das Verbrennen von Gartenabfällen ist ausnahmslos verboten.
- Zur Entsorgung werden zu Saisonbeginn und Saisonende Grünschnittcontainer bereitgestellt.
5. Bebauung und sonstige Regelungen
- Alle Baumaßnahmen, einschließlich An- und Umbauten, sind vorher genehmigungspflichtig.
Nicht genehmigte Bauten müssen zurückgebaut werden. - Geräteschuppen sind nur während der Bauphase erlaubt und anschließend zu entfernen.
Sie sind nicht versichert und nicht als dauerhafte Einrichtung zulässig. - Schwimmbecken dürfen maximal
- Ø 3,57 m
- Höhe 0,80 m
haben, dürfen nicht eingelassen werden und sind nur vom 1. März bis 31. Oktober erlaubt.
- Parken ist ausschließlich auf dem Parkplatz am Vereinsheim und dem ausgewiesenen Rasenstreifen erlaubt.
Die Wege der Anlage sind kraftfahrzeugfrei.
6. Kommunikation, Information und Ruhezeiten
- Vereinsinformationen erfolgen über Mitgliederversammlungen, Aushänge, Internet und ggf. Briefversand.
Jedes Mitglied ist laut Satzung verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren. - Bei Fragen oder dringenden Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand (Telefon oder E-Mail).
- Für eine reibungslose Kommunikation benötigen wir Ihre aktuellen Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail).
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. - Da keine zentrale Abwasserentsorgung besteht, ist das jährliche Abpumpen der Fäkaliengruben durch Eintrag ins Versorgungsbuch nachzuweisen
(Ausnahme: Trockentoiletten). - Die Ruhezeiten sind strikt einzuhalten:
- Mittagsruhe: 13:00 – 15:00 Uhr
- Abend- und Nachtruhe: 19:00 – 07:00 Uhr
- Ganztägig an Sonn- und Feiertagen
