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Verbot von Kraftfahrzeugen im Kleingartenverein

Verbot von Kraftfahrzeugen im Kleingartenverein

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

in der Gartenanlage des Kleingärtnervereins Lindenberg 5 e.V. ist das Befahren der Wege mit motorgetriebenen Fahrzeugen aller Art generell untersagt.

Ausgenommen ist lediglich der Hauptweg. Ausnahmen können nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand erfolgen.

Bitte haltet diese Regelung ein, um die Sicherheit und Ordnung in unserer Gartenanlage zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

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