Wichtige Information für alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde
Ab sofort muss das Bohren eines Brunnens im Kleingarten vorab beim Vereinsvorstand beantragt und genehmigt werden.
Diese Regelung gilt für alle neu geplanten Brunnen in unserem Kleingartenverein.
Bereits bestehende und ordnungsgemäß angemeldete Brunnen sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Der Antrag dient dazu, die geltenden gesetzlichen Vorgaben, vereinsinterne Regelungen sowie den Schutz des Grundwassers sicherzustellen. Bitte nimm daher vor Beginn jeglicher Bohrarbeiten Kontakt mit dem Vorstand auf.
Der Antrag ist mit folgenden Daten an den Vereinsvorstand zu richten: Name, Vorname und Parzellenummer.
Antragsformulare sind bei Vereinsvorstand erhältlich oder auf der Webseite des Landesverbandes unter
➡️ www.gartenfreunde-braunschweig.de
Sobald der Vereinsvorstand der Bohrung schriftlich zugestimmt hat, darf mit der Bohrung begonnen werden.
Bei Fragen zum Brunnenbau im Kleingarten, zum Antragsverfahren oder zu den geltenden Vorschriften steht Dir der Vorstand gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand




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