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Vermeidung ruhestörenden Lärms

Vermeidung ruhestörenden Lärms

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

wie in jedem Jahr weist der Vorstand zu Beginn der Gartensaison darauf hin, dass ruhestörender Lärm in unserem Verein unbedingt zu vermeiden ist.

Auf Grundlage der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Braunschweig gelten für den Kleingärtnerverein Lindenberg 5 e.V. folgende Ruhezeiten:

  • Sonn- und Feiertage: Ganztägige Sonntagsruhe
  • Werktage:
    • 13:00 – 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
    • 19:00 – 22:00 Uhr (Abendruhe)
    • 22:00 – 07:00 Uhr (Nachtruhe)

Während dieser Zeiten sind folgende motorbetriebene Arbeiten im Garten untersagt:

  • Betrieb von Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen u. a.
  • Betrieb von Rasenmähern (Ausnahme: hand- oder motorgetriebene Rasenmäher ≤ 60 dB(A) während der Abendruhe)
  • Betrieb sonstiger motorbetriebener Gartengeräte
  • Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen

Wir bitten alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, diese Ruhezeiten einzuhalten, um eine friedliche und nachbarschaftliche Atmosphäre zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

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