×

Wie sicher sind unsere Kleingartenanlagen?

Wie sicher sind unsere Kleingartenanlagen?

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

aus aktuellem Anlass möchten wir auf den Beitrag von Manfred Weiß in der Verbandszeitschrift „Gartenfreund“ hinweisen.

In seinem Artikel erläutert Manfred Weiß, dass das Bundeskleingartengesetz Kleingartenpächter grundsätzlich vor willkürlicher Kündigung durch den Grundstückseigentümer schützt.

Aber wichtig ist:

Dieser Schutz greift nur dann, wenn

  • die Kleingartenanlage vertragsgemäß und kleingärtnerisch bewirtschaftet wird und
  • die Vorgaben zu Baulichkeiten eingehalten werden.

Der immer wieder betonte Ruf nach kleingärtnerischer Nutzung und die Abkehr von reinen Erholungsgärten ist daher keine Erfindung des Vereinsvorstandes und auch kein Alleinstellungsmerkmal des KGV Lindenberg 5.

Aktuelle Entwicklung in der Stadt Braunschweig

Konkret für die Stadt Braunschweig bedeutet dies:

Im Rahmen der Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts wird derzeit auch ein Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Gemeinsam mit dem Landesverband wird zunächst der Ist-Zustand der Kleingartenanlagen erfasst.

Dabei wurde bereits ein zentrales Problem erkannt:
In vielen Kleingartenanlagen bestehen Verstöße gegen den Pachtvertrag und die Gartenordnung, insbesondere in Bezug auf

  • die kleingärtnerische Nutzung
  • und die zulässigen Baulichkeiten.

Was bedeutet das für die Pächter?

Es ist damit zu rechnen, dass künftig Überprüfungen durch den Grundstückseigentümer erfolgen.

Werden dabei Mängel festgestellt und nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, kann dies im schlimmsten Fall zur Kündigung des Pachtvertrages für die gesamte Anlage führen.

👉 Jeder einzelne Pächter kann und sollte daher seinen Beitrag zum Erhalt der Kleingartenanlage leisten.

Weitere Informationen

Der vollständige Beitrag ist in der August-Ausgabe des „Gartenfreundes“ nachzulesen.
Alternativ steht der Artikel auch als PDF-Dokument zur Verfügung.

Das Bereitstellen der inhaltlichen Auszüge sowie des digitalisierten Originalbeitrages erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung des Autors Manfred Weiß, wofür wir uns herzlich bedanken.

Kommentar abschicken

Das hast du vielleicht verpasst