Verbot von Kraftfahrzeugen aller Art
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In der gesamten Gartenanlage ist das Befahren von Wegen (außer Hauptweg) mit motorgetriebenen Fahrzeugen generell verboten.
In der gesamten Gartenanlage ist das Befahren von Wegen (außer Hauptweg) mit motorgetriebenen Fahrzeugen generell verboten.
Aufgrund zunehmender Verunreinigungen durch Hunde in unserer Anlage, werden hiermit alle Halter darauf hingewiesen, diese unverzüglich zu beseitigen.
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