Hund

Aufgrund zunehmender Verunreinigungen durch Hunde in unserer Anlage, werden hiermit alle Halter darauf hingewiesen, diese unverzüglich zu beseitigen.

Achten Sie bitte grundsätzlich auf Folgendes:

  • Wer auf Verkehrsflächen oder Anlagen Hunde mit sich führt, hat die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich schadlos zu beseitigen
  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche, bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten sind Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneter Leine zu führen