Ruhestörung

Wie leider in jedem Jahr muss der Vorstand zu Beginn der Gartensaison die Mitglieder auf Ruhestörenden Lärm hinweisen

Auf der Grundlage der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Braunschweig gilt für unseren Kleingärtnerverein Lindenberg 5 e.V. folgende Regelung.

Ruhezeiten sind:

  1. Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)
  2. an Werktagen die Zeiten von
    • 13:00 bis 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
    • 19:00 bis 22:00 Uhr (Abendruhe)
    • 22:00 bis 07:00 Uhr (Nachtruhe)

Während dieser Ruhezeiten sind folgende Arbeiten im Freien verboten:

  1. der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z.B. Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen u.a.)
  2. der Betrieb von Rasenmäher (dies gilt nicht für den Betrieb von hand- bzw. motorgetriebenen Rasenmähern, die mit einem Emissionswert von weniger als 60 dB (A) gekennzeichnet sind, während der Abendruhe)
  3. der Betrieb sonstiger motorbetriebener Gartengeräte
  4. das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen

Der Vorstand bittet alle Mitglieder um Beachtung dieser Verordnung!