Feuer

Der Vorstand weist alle Gartenmitglieder noch einmal darauf hin, dass das Verbrennen von Holz, Bauresten, Gartenabfällen aller Art auch in Brennschalen bzw. Feuerkörben verboten ist.

(Satzung 2016, Teil II Gartenordnung Punkt 7.3 und 8.2)

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können angezeigt werden.

 

Der Vorstand