Verbot von Kraftfahrzeugen aller Art Details Erstellt: 01. Januar 2010 In der gesamten Gartenanlage ist das Befahren von Wegen (außer Hauptweg) mit motorgetriebenen Fahrzeugen generell verboten. Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen. Der Vorstand Vorheriger Beitrag: Vermeidung ruhestörenden Lärms Zurück Nächster Beitrag: Verunreinigungen durch Hunde in der Anlage Weiter