Ruhe

Auf Grund zunehmender Beschwerden aus der Nachbarschaft über Ruhestörenden Lärm ausgehend von Feiern und lauter Musik in den Gärten unseres Vereins - gerade in der letzten Zeit - muss der Vorstand an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Ruhezeiten unbedingt einzuhalten sind.

Auf der Grundlage der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Braunschweig in Verbindung mit unserer Satzung gilt für unseren Kleingärtnerverein Lindenberg 5 e.V. folgende Regelung:

 

Ruhezeiten sind:

  1. Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)
  2. an Werktagen die Zeiten von
  • 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe)
  • 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Abendruhe)
  • 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr (Nachtruhe)

Diese Ruhezeiten sind von allen Gartenpächtern und Besuchern ausnahmslos einzuhalten.

Gartenpächter, die sich nicht an die Ruhezeiten halten, werden eine schriftliche Abmahnung erhalten. Im Wiederholungsfall kann der Pachtvertrag gekündigt werden. Ausnahmen der Regelung sind nicht möglich. Es gibt kein Recht auf lautstarke Partys oder Feiern!


Der Vorstand