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Verbrennen von Gartenabfällen verboten

Verbrennen von Gartenabfällen verboten

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

der Vorstand weist darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen, Holz, Bauresten, Laub und sonstigen organischen Materialien im Kleingarten streng verboten ist.
(Satzung 2016, Teil II Gartenordnung Punkt 7.3 und 8.2)

Dieses Verbot gilt auch für Brennschalen, Feuerkörbe und offene Feuerstellen.

Bitte entsorgt Eure Gartenabfälle ausschließlich über die offiziellen Sammelstellen, Grünschnittcontainer oder Kompostierungsmöglichkeiten, um Ordnungswidrigkeiten und hohe Bußgelder zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

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