Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
aufgrund eines aktuellen Schädlingsbefalls durch Ratten in Teilen unseres Kleingartenvereins möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bekämpfung von Ratten nicht Aufgabe des Vereins ist.
In der Stadt Braunschweig liegt die Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken grundsätzlich in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Das bedeutet, dass auch die Kosten für die Schädlingsbekämpfung vom jeweiligen Verantwortlichen zu tragen sind.
Rechtsgrundlage:
Niedersächsische Rattenverordnung
(Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen vom 29. Juli 1977)
Verantwortung der Gartenpächter
Grundsätzlich ist jeder Pächter verpflichtet, sowohl:
- die Schädlinge selbst
- als auch die Ursachen für deren Auftreten
zu beseitigen.
Besonders häufig werden Ratten durch unsachgemäße Abfallentsorgung angelockt. Dazu zählen insbesondere:
- Obst-, Gemüse- und Speiseabfälle auf dem Kompost (diese gehören dort nicht hin)
- Abfälle in Plastiktüten, die im Freien gelagert werden
Bitte achten Sie daher auf eine ordnungsgemäße Abfallbeseitigung, um Schädlingsbefall vorzubeugen.
Empfehlung zur Rattenbekämpfung
Betroffenen Gartenfreunden wird empfohlen, sich geeignete Rattenköderboxen zuzulegen.
Diese sind unter anderem bei der Firma Samenhaus Knieke erhältlich.
Der Vorstand bittet alle Gartenfreunde um Mitwirkung und Aufmerksamkeit, damit eine weitere Ausbreitung der Schädlinge verhindert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand




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