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Beschwerden über ruhestörenden Lärm

Beschwerden über ruhestörenden Lärm

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

aufgrund zunehmender Beschwerden aus der Nachbarschaft über ruhestörenden Lärm, insbesondere durch Feiern und laute Musik in den Gärten unseres Vereins, sieht sich der Vorstand veranlasst, nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung der Ruhezeiten hinzuweisen.

Gerade in der letzten Zeit kam es vermehrt zu entsprechenden Vorfällen.


Geltende Ruhezeiten im KGV Lindenberg 5 e. V.

Auf Grundlage der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Braunschweig sowie unserer Vereinssatzung gelten für unseren Kleingärtnerverein folgende verbindliche Ruhezeiten:

Ruhezeiten:

  • Sonn- und Feiertage: ganztägige Sonntagsruhe
  • Werktage:
    • 13:00 – 15:00 Uhr → Mittagsruhe
    • 19:00 – 22:00 Uhr → Abendruhe
    • 22:00 – 07:00 Uhr → Nachtruhe

Diese Ruhezeiten sind von allen Gartenpächtern und Besuchern ausnahmslos einzuhalten.


Konsequenzen bei Verstößen ⚠️

Gartenpächter, die gegen die Ruhezeiten verstoßen, müssen mit folgenden Maßnahmen rechnen:

  • Schriftliche Abmahnung
  • Kündigung des Pachtvertrages im Wiederholungsfall

👉 Ausnahmen sind nicht möglich.
Es besteht kein Recht auf lautstarke Feiern oder Partys im Kleingartenverein.


Der Vorstand bittet alle Gartenfreunde um Rücksichtnahme, um ein gutes Miteinander im Verein und mit der Nachbarschaft zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

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