Schwimmbeckenwasser entsorgen – aber richtig!
So angenehm das kühle Poolwasser im Sommer auch ist: Spätestens mit Beginn der kalten Jahreszeit muss das Schwimmbecken im Garten abgebaut und das Wasser fachgerecht entsorgt werden.
Gemäß unserem Pachtvertrag darf ein Schwimmbecken mit
- maximal 0,80 m Höhe
- maximal 10 m² Wasseroberfläche (entspricht ca. 3,57 m Durchmesser)
nur im Zeitraum vom 01.03. bis 31.10. im Garten aufgestellt werden.
Doch wie entsorgt man das – oft chlorhaltige – Poolwasser korrekt?
Wasser mit Chemikalien – was ist erlaubt?
Bei der Entsorgung von Schwimmbeckenwasser wird grundsätzlich unterschieden, ob und in welchem Umfang Chemikalien eingesetzt wurden:
- Unbehandeltes Wasser (ohne Chlor oder andere Zusätze)
→ kann problemlos im eigenen Garten entsorgt werden - Geringfügig chlorhaltiges Wasser
→ ist ebenfalls zulässig, wenn der Aktivchlorgehalt unter 0,05 mg/l liegt
💡 Praxis-Tipp:
Messgeräte zur exakten Bestimmung des Aktivchlorgehalts sind teuer und für den privaten Gebrauch meist nicht sinnvoll.
Als Faustregel gilt:
- Nach Zugabe der empfohlenen Menge Entkeimungsmittel dauert es mindestens 48 Stunden, bis der Grenzwert unterschritten wird
- Im Zweifel sollten Sie eine Woche warten – dann ist der Grenzwert sicher erreicht
Entsorgung des Schwimmbeckenwassers – diese Möglichkeiten gibt es
Da Pools in der Regel im eigenen Garten stehen, ist dort auch die Entsorgung am einfachsten möglich.
Die empfohlene Methode nennt sich breitflächige Verrieselung:
- Das Wasser wird gleichmäßig im Garten verteilt
- Es soll langsam im Boden versickern
⚠️ Wichtig:
- Auf dem eigenen Grundstück muss ausreichend Fläche vorhanden sein
- Es darf kein Wasser auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Flächen gelangen
👉 Tipp:
Gehen Sie bei großen Wassermengen schrittweise vor und lassen Sie das Poolwasser über mehrere Tage ablaufen.




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