Ratte

Liebe Gartenfreunde,

aufgrund eines aktuellen Schädlingsbefalls durch Ratten in Teilen unseres Kleingartenvereins sei darauf hingewiesen,

dass die Bekämpfung nicht Aufgabe des Vereines ist, sondern dass die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken - so ist es in Braunschweig geregelt - grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers fällt, d.h. auch dass dieser für die Kosten der Beseitigung aufkommt. Rechtsgrundlage dafür die ist die Niedersächsische Rattenverordnung (Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen vom 29. Juli 1977).

Grundsätzlich hat jeder Pächter Sorge dafür zu tragen, dass sowohl die Schädlinge als auch die Ursache für ihr Auftreten beseitigt werden. So zieht vor allem die falsche Entsorgung von Abfällen, Schädlinge wie Ratten an, was insbesondere die Abfallbeseitigung von Obst, Gemüse und Speiseabfälle auf den Kompost einschließt, die darauf nichts verloren haben. Auch sollten keine Abfälle in Plastiktüten im Freien gelagert werden.

Es wäre also sinnvoll, dass sich betroffene Gartenfreunde z.B. Rattenköderboxen zulegen, die man unter anderem bei der Firma Samenhaus Knieke erwerben kann.

 

Der Vorstand