Ofen

Leider ist es in einzelnen Gärten in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass Gartenfreunde Öfen/Feuerstätten aufgestellt, erneuert und betrieben haben, ohne den Bezirksschornsteinfeger davon vorher in Kenntnis gesetzt zu haben.

Es sei daher auf das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und auch auf die Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) hingewiesen.

Neue Öfen – auch der Austausch eines vorhandenen Ofens gegen einen anderen Ofen

Nach dem SchfHwG sind Pächter/Betreiber gesetzlich verpflichtet jede Änderung an Öfen und Schornsteinen dem Bezirksschornsteinfeger unverzüglich zu melden (egal ob Inbetrieb- oder Außerbetriebnahme).

Es dürfen nur Öfen aufgestellt werden, die nach geltendem Baurecht und Umweltschutzrecht zulässig sind. Dies betrifft ALLE Öfen, die neu oder wieder in Betrieb genommen werden sollen.

Öfen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden vom Bezirksschornsteinfeger keine Bauabnahme bekommen und die Zuwiderhandlung wird - gesetzlich verpflichtet – der Stadt Braunschweig in Form des Bauamtes bzw. dem Amt für Umweltschutz unverzüglich gemeldet.

Die Stadt Braunschweig, d.h. das Baumt/das Amt für Umweltschutz bestehen zu Recht auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, daher werden alle Gartenfreunde um die Einhaltung der o.g. Punkt gebeten, damit auch alle Pächter, die sich an geltendes Recht halten, zukünftig weiter ihre Öfen betreiben dürfen und es nicht zu einem generellen Heizverbot in allen Kleingärtenvereinen kommt.

 

Der Vorstand im Namen von

 

Jörg Backhaus

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Zimmermannweg 1A

38126 Braunschweig

 

Telefon: 0531 – 1 29 32 99

Fax: 0531 – 28 50 61 62

Mobil: 0172 – 4 80 63 85